Deine ersten Schritte in der Welt der Steuererklärungen

Tipps für eine erfolgreiche Abgabe

Zusammengefasst: Sobald du über ein eigenes Einkommen verfügst, bist du in der Regel verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wobei bestimmte Freibeträge zu beachten sind. Es ist auch möglich, dass das Finanzamt explizit eine Steuererklärung von dir anfordert. In der Regel musst du die Steuererklärung in den ersten sieben Monaten des Folgejahres abgeben.

Inhaltsverzeichnis

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Grundsätzlich kann jeder freiwillig eine Steuererklärung abgeben (zum Beispiel, wenn du erwartest, dass du aufgrund von getätigten Ausgaben im Rahmen deines Studiums eine Rückerstattung erhältst). Verpflichtend ist die Abgabe einer Steuererklärung, wenn du selbstständig tätig bist, eine Photovoltaikanlage betreibst, mehrere Minijobs gleichzeitig hast und dein jährliches Einkommen über dem Freibetrag liegt (aktuell: EUR 12.250 für Singles). Des Weiteren musst du eine Steuererklärung abgeben, wenn du Lohnersatzleistungen (z.B. Kurzarbeitergeld) über EUR 410 im Jahr erhalten hast. Wenn du verheiratet bist, kann auch die Steuerklasse deines Ehepartners dich zur Abgabe einer Erklärung verpflichten. Kapitalerträge, die nicht mit der Abgeltungssteuer abgegolten wurden (z.B. Zinsen auf Auslandskonten), sowie nicht versteuerte Einkünfte aus anderen Quellen (Mieten, Renten) über dem Freibetrag von EUR 410 hinaus, verpflichten ebenfalls zur Abgabe einer Steuererklärung.

Abgabefristen

Die Steuererklärung muss in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres abgegeben werden. Fällt der 31. auf einen Sonntag, gilt der nächste Werktag als Fristende. Falls die Frist nicht ausreicht, besteht die Möglichkeit, formlos eine Verlängerung zu beantragen. Wenn du für die Steuererklärung einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragst, verlängert sich die Standardfrist bis Ende Februar des Folge-Folgejahres. Für freiwillige Steuererklärungen hast du übrigens vier Jahre nach dem betreffenden Steuerjahr Zeit.

Was kann steuerlich abgesetzt werden?

Ausgaben, die steuermindernd geltend gemacht werden können, sind hauptsächlich die Werbungskosten. Hierzu zählen alle Ausgaben im Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit, wie beispielsweise Fahrtkosten zur Arbeitsstelle oder Fortbildungskosten.

Darüber hinaus können unter dem Punkt “Sonderausgaben” weitere (private) Ausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. Das Finanzamt akzeptiert in der Regel unter anderem Krankenversicherungsbeiträge, Spenden, Rentenversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen sowie Kitagebühren und Ausgaben für das Erststudium.


Des Weiteren können unter dem Punkt “Außergewöhnliche Belastungen” im Einzelfall Ausgaben, beispielsweise im Rahmen der Pflege eines nahen Angehörigen, geltend gemacht werden. Auch Katastrophenschäden (z.B. die notdürftige Reparatur des Daches nach einem Sturm) oder Krankheitskosten (z.B. eine Beinprothese) können die Steuerlast mindern.


Zuletzt können unter dem Punkt “Steuerermäßigungen” bestimmte Dienstleistungen ebenfalls steuermindernd geltend gemacht werden (z.B. die Modernisierung der Heizungsanlage).

Wichtige Informationen

Benötigte Unterlagen

Für deine erste Steuererklärung benötigst du mindestens deine Steuer-ID. Solltest du diese nicht mehr finden, kannst du dich einfach beim für dich zuständigen Finanzamt melden. Als Arbeitnehmer benötigst du entweder deine Jahreslohnsteuerbescheinigung oder alle monatlichen Lohnbescheinigungen des betreffenden Jahres. Wenn du selbstständig tätig bist, musst du möglicherweise eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen (alle deine Einnahmen und Ausgaben dokumentiert) oder eine Bilanz vorlegen (in der Regel erfolgt dies über den Steuerberater).

Falls du Ausgaben steuermindernd angeben möchtest, solltest du natürlich alle entsprechenden Nachweise (z.B. Krankenhausrechnungen und Quittungen) griffbereit haben. Wichtig: Diese müssen nicht zusammen mit der Steuererklärung eingereicht werden. Allerdings kann das Finanzamt verlangen, dass du die entsprechenden Nachweise vorlegst. Zudem bist du verpflichtet, die Nachweise mindestens fünf Jahre (bei Selbstständigen: zehn) aufzubewahren und gegebenenfalls vorzulegen.
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