Die Wahl der richtigen Versicherungen hängt von den individuellen Lebensumständen ab. Als Rentner benötigt man beispielsweise keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr. Es gibt drei Kategorien von Versicherungen: MUSS-, SOLL- und KANN-Versicherungen.
Die Kfz-Versicherung ist eine Pflichtversicherung. Jeder, der in Deutschland ein Fahrzeug zulassen möchte, muss den entsprechenden Versicherungsschutz nachweisen. Diese Vorschrift besteht, da im Straßenverkehr erhebliche Schäden auftreten können. Wer ohne Versicherungsschutz fährt, begeht eine strafbare Handlung. Der Abschluss einer Kasko-Versicherung ist hingegen optional und deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab.

67,12 €
Je nach Bundesland ist es für Hundehalter gesetzlich vorgeschrieben, eine Tierhaftpflichtversicherung abzuschließen. Dies liegt daran, dass die private Haftpflichtversicherung keine Schäden abdeckt, die durch den eigenen Hund verursacht werden. Daher ist es notwendig, zusätzlich zur privaten Haftpflichtversicherung eine separate Tierhaftpflichtversicherung abzuschließen.
Bestimmte Berufsgruppen sind gesetzlich verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Dazu gehören unter anderem Notare, Ärzte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Steuerprüfer. Im Falle einer fehlerhaften Beratung durch einen Steuerberater kann ein Klient beispielsweise hohe finanzielle Verluste erleiden. Ohne Berufshaftpflichtversicherung müsste der Steuerberater diese Schäden aus eigener Tasche begleichen. Ähnliches gilt für Ärzte, da Behandlungsfehler nicht ausgeschlossen werden können. Die Berufshaftpflichtversicherung ist daher für diese Berufe gesetzlich vorgeschrieben.
Die Privathaftpflichtversicherung ist eine sogenannte SOLL-Versicherung. Sie greift beispielsweise, wenn man als Radfahrer eine ältere Person verletzt und diese auf Schmerzensgeld und Schadensersatz verklagt. Ein weiteres Beispiel wäre, wenn man aus Versehen das Smartphone einer anderen Person beschädigt, beispielsweise beim Helfen beim Umzug. Ebenso wichtig ist der Schutz durch die Privathaftpflichtversicherung, wenn man aus Versehen einen Virus über einen USB-Stick ins Firmennetzwerk einschleust. Obwohl die Privathaftpflichtversicherung äußerst sinnvoll ist, ist sie nicht gesetzlich vorgeschrieben. Ihr Abschluss ist daher freiwillig.
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